Grosse und schwere Brüste können für betroffene Frauen psychisch und physisch zur Belastung werden.
Sofern ästhetische Operationen die Gesundheit und medizinische Notwenigkeit betreffen, können bei der Krankenversicherung (Krankenkasse) in gewissen Fällen Kostenanteile gelten gemacht werden.
Grosse Brüste gehen oft mit körperlichen Beschwerden einher. Die betroffenen Frauen haben Nacken- und Rückenschmerzen, die trotz Therapie immer wiederkehren oder gar zu bleibenden Haltungsschäden führen. Je nach Grösse und Gewicht der Brüste kommt es zu erheblichen Belastungen für die Wirbelsäule. Weiter verursachen Ekzeme in der Unterbrustfalte und schmerzhaft einschneidende BH-Träger Probleme. Die Beschwerden werden oft von einem psychischen Leidensdruck begleitet.
Brustverkleinerung (Brustreduktion, Mammareduktion)
Mit einer Brustverkleinerung (Brustreduktion, Mammareduktion) können die betroffenen Frauen von ihren Problemen erlöst werden. Eine Brustverkleinerung kann prinzipiell in jedem Alter durchgeführt werden. Wichtig ist jedoch, dass das Körperwachstum abgeschlossen und die Brust vollständig entwickelt ist.
Kriterien für die Kostenbeteiligung einer Brustverkleinerung
Wir empfehlen die folgenden Kriterien mit Dr. Biesgen abklären zu lassen, um mit der zuständigen Krankenversicherung (KVG) Kostenübernahmen einer Brustverkleinerung abklären zu können:
Die grossen Brüste verursachen regelmässige, körperliche oder psychische Beschwerden mit Krankheitswert.
Zwischen den Beschwerden und der grossen Brust besteht ein Kausalzusammenhang.
Der Eingriff zielt auf die Beseitigung dieser Beschwerden ab.
Es werden mindestens 500 Gramm Gewebe (pro Seite) entfernt.
Der Body Mass Index (BMI) darf 25 kg/m² nicht übersteigen.
Konservative Massnahmen (z.B. Medikamente, Physiotherapie oder Rückentraining) sind wirkungslos geblieben.
Kostengutsprache der Krankenversicherung
Sind die aufgelisteten Kriterien erfüllt, braucht es die Kostenübernahme der Brust-Operation eine Kostengutsprache der zuständigen Krankenversicherung (Krankenkasse, KVG).
Keine Kostenübernahme bei kosmetischen Eingriffen
Erfüllen Patientinnen die oben genannten Kriterien nicht, gilt die Brustreduktion als kosmetischer Eingriff. In diesem Fall müssen die Kosten für den Eingriff selbst getragen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Beschreibungen in den obigen Beiträgen als allgemeine Informationszwecken dienen. Für eine fundierte Beurteilung von Ihrer Situation und von Ihrem Behandlungswunsch, ist ein persönliches Gespräch mit Dr. Biesgen vorausgesetzt. Dabei werden wir auch Ihre Anatomie, Ihre Bedürfnisse, Ihren Lebensstil und Ihre Ziele sprechen, um gemeinsam ein optimales Vorgehen für Ihre Behandlung zu definieren.
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